Als mögliche Abstre­it­barkeit (Englisch plau­si­ble deni­a­bil­i­ty) wird eine rhetorische Strate­gie umschrieben, die ver­schiedene For­men annehmen kann. Sie zielt darauf ab, dem Sprechen­den eine Möglichkeit zu bieten ein­er­seits extrem­istis­che Aus­sagen zu machen und gle­ichzeit­ig zu behaupten, dass er/sie diese sich nicht zu eigen machen wür­den. Dazu kön­nen unter­schiedliche rhetorische Mit­tel einge­set­zt wer­den. Ihnen ist allen gemein­sam, dass sie einen mehr oder weniger glaub­haften Grund bieten, aus dem der/die Sprechende die Aus­sage getrof­fen haben könnte. 

Vage Aus­sagen, Umschrei­bun­gen für recht­sex­treme The­men oder all­ge­mein ver­wen­dete Syn­onyme kön­nen bere­its diesem Zweck dienen. Es ist beispiel­sweise in recht­sex­tremene Kreisen ver­bre­it­et über „Glob­al­is­ten” oder „Glob­al­is­mus” zu sprechen, um damit Bezug auf anti­semi­tis­che Ver­schwörungs­the­o­rien zu nehmen. Da diese Begriffe auch in anderem Kon­text und von anderen poli­tis­chen Akteuren genutzt wer­den, ermöglicht es dem/der Sprechen­den gegebe­nen­falls, eine Verbindung zu anti­semi­tis­chen Gedankengut abzustreiten. 

Eben­falls ver­bre­it­et ist das Mit­tel des „Fra­gen­stel­lens” (Englisch „just ask­ing ques­tions”): Hier­bei wird eine offen­sichtlich extrem­istis­che Aus­sage als Frage for­muliert. Dieses Mit­tel hat im Wurzeln im Bere­ich der Holo­caustleug­nung, wo es dazu dient die his­torischen Fak­ten des Holo­caust anzuzweifeln, wobei Neugi­er und „wis­senschaftliche Gründlichkeit” als Deck­man­tel dienen, um die Absicht­en des Sprechen­den zu ver­schleiern. Inzwis­chen ist dieses rhetorische Mit­tel auch in anderen The­men­bere­ichen angekom­men, die nichts mehr mit Holo­caustleug­nung zu tun haben. 

Auch die Strate­gie des „Es war nur ein Witz” (Englisch „just jok­ing” oder „it was just a joke”) gehört in das Umfeld der „möglichen Abstre­it­barkeit”. Im Gegen­satz zu den vorher genan­nten Mit­teln han­delt es sich hier­bei weniger um ein strate­gisch einge­set­ztes Mit­tel, son­dern vielmehr um eine nachträgliche Recht­fer­ti­gung für beispiel­sweise recht­sex­treme Aus­sagen oder die Ver­wen­dung diskri­m­inieren­der Sprache. Mit der Begrün­dung, dass eine Aus­sage nur als Witz gemeint gewe­sen sei, ver­sucht der*die Sprechende Ver­ant­wor­tung für die von ihm/ihr gemacht­en Aus­sagen abzustreiten. 

„Mögliche Abstre­it­barkeit” ist nicht auf diese Mit­tel begren­zt, son­dern kann auch noch andere For­men annehmen. Gemein­sam ist ihnen allen, dass der/die Sprechende ver­sucht, die per­sön­liche Ver­ant­wor­tung für gemachte Aus­sagen zu min­imieren und trotz­dem extrem­istis­ches Gedankengut zu verbreiten. 

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